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Schweiz

Hochseeschiffe unter Schweizer Flagge: Bundesrat lockert Vorschriften

29 November 2024

Nach dem Aus bei der Tonnagesteuer sowie dem Auslaufen der staatlichen Bürgschaften für Hochseeschiffe unter Schweizer Flagge steht – wie wir mehrfach berichtet haben – die Zukunft der Schweizer Flagge und Flotte in der Hochsee auf dem Spiel.

Der Bundesrat, die Schweizer Regierung, sowie das ausführende Organ, das Schweizer Seeschifffahrtsamt,versuchen nun, auf anderen Ebenen die Registrierung von Schiffen unter Schweizer Flagge wieder attraktiver werden zu lassen.

Insbesondere soll nun der Registrierungsprozess erleichtert und internationalen Standards angepasst werden.

Ein erster Schritt ist nun erfolgt, siehe die Pressemitteilung des Bundesrates unten.Weitere Schritte sollen folgen. Die Prozesse sind auch mit uns, mit Nautilus, abgestimmt,insofern Sorge getragen wird, dass diese Erleichterungen nicht auf Kosten von Standards der sozialen Sicherheit oder den Arbeitsbedingungen gehen dürfen. Dies ist bei den bisher uns vorliegenden Änderungen der Fall. Wir werden weiter über diesen Prozess berichten und sind gespannt ob diese Erleichterungen tatsächlich zu neunen Einflaggungen führen.

Hier aus die Pressemitteilung des Bundesrates vom 9.Oktober 2024

Die Hürden für die Registrierung von Schiffen unter der Schweizer Flagge sind hoch. Damit wieder mehr Schiffe unter Schweizer Flagge zur See fahren können, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 9. Oktober 2024 die Registrierungsvoraussetzungen gelockert. Die entsprechenden Verordnungen wurden angepasst.

Sie sind Teil der geplanten Revision der Seeschifffahrtsgesetzgebung. Wegen den geltenden restriktiven Registrierungsvoraussetzungen ist es gegenwärtig nur eingeschränkt möglich, Schiffe unter Schweizer Flagge zu registrieren. Die gewerblich genutzte Schweizer Hochseeflotte ist allein im Verlauf der letzten Jahre um rund 75 Prozent geschrumpft.

Gleichstellung mit anderen Unternehmen

Um die Einflaggung von Schiffen und Jachten zu erleichtern, werden die Voraussetzungen für die Registrierung gelockert und den für Unternehmen geltenden üblichen Bestimmungen des Obligationenrechts angepasst. Konkret betrifft dies die bestehenden Auflagen betreffend Nationalität der Eigentümer, der wirtschaftlich Berechtigten sowie der Verwaltung und Geschäftsführung.

Zudem werden die Verordnungsbestimmungen dahingehend angepasst, dass Schifffahrtsunternehmen, gleich wie andere Unternehmen, ohne entsprechende Auflagen mehrheitlich fremdfinanziert werden können.

Anpassung an internationale Praxis bei Jachten

Die Schweiz trägt der sich verändernden Praxis im internationalen Flaggenwesen und der Entwicklung in Richtung grösserer Schiffe beziehungsweise Jachten Rechnung.

Neu können auch juristische Personen nicht gewerbsmässig genutzte Schiffe unter eigenem Namen ins Schweizerische Jachtregister eintragen. Bisher war dies ausschliesslich natürlichen Personen und Vereinen vorbehalten.

Die Jachtenverordnung wird zudem so angepasst, dass ein Flaggenschein in Zukunft fünf statt wie bisher drei Jahre gültig ist. Ein Flaggenschein ist notwendig, damit eine Jacht die Schweizer Flagge führen darf.

Nebst den Anpassungen der Seeschifffahrtsverordnung und der Jachtenverordnung wird mit einer Anpassung der Verordnung über die Seeschifffahrtsgebühren die Gebührenerhebung durch eine Pauschalierung vereinfacht. Die Änderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.

Sie sind Teil der in der maritimen Strategie des Bundesrates vorgesehenen Revision der Seeschifffahrtsgesetzgebung. Im nächsten Schritt sind Anpassungen des Bundesgesetzes über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge sowie weitere, weniger dringliche Verordnungsanpassungen vorgesehen.


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