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Schiffsunfall in Budapest am 29 Mai 2019: Hableány versus Viking Sigyn
1 November 2019
Schiffsunfall in Budapest 2019: Hableány versus Viking Sigyn. Eine Analyse von Forum Inland Shipping (FIS) Kompetenzzentrum Binnenschifffahrt. Peter Baumgartner.
Schiffsunglück befindet sich der ukrainische Kapitän einer Schweizer Reederei noch immer in Gewahrsam der ungarischen Justiz.
Die bis dato veröffentlichte Informationen zum Ablauf der Ermittlungen im Fall des Schiffsunglücks in Budapest, lassen viel Spielraum für Spekulationen.
Offensichtlich soll der ukrainische Kapitän allein zum Opfer gemacht werden. Zum Opfer für ein System, dem er zwar dienen, es selber aber nicht beeinflussen kann.
Das gesamte Verfahren in der Causa ist erkennbar fokussiert auf die Frage, welche Fehler hat der Kapitän auf dem Kreuzfahrtschiff gemacht, die letztlich zum Versenken des Ausflugschiffes geführt haben.
Alle anderen Umstände, die eventuell auch zum Unfall geführt haben könnten, spielen in der Ermittlung keine Rolle. Jedenfalls ist es öffentlich nicht wahrnehmbar.
Dabei lohnt es sich, ein paar Fragen zu stellen. Zum Beispiel, spielen wirtschaftliche Verflechtungen eine Rolle bei der Untersuchung?
Einige, dem inhaftierten Kapitän anfangs zur Last gelegte Anschuldigungen wurden inzwischen verworfen, weil sie nicht haltbar, oder schlicht erfunden waren. Dennoch werden die möglichen Hintergründe des Unfalles nicht untersucht.
Unter welchen Arbeitsbedingungen musste der Ukrainer bei der Schweizer Reederei arbeiten? Schließlich ist es amtlich bekannt und durch zahlreiche Polizeikontrollen bestätigt, dass die Arbeitsbedingungen in der Flusskreuzfahrt generell oft desaströs sind. Sechzehn und mehr Arbeitsstunden pro Tag sind für Kapitäne die Regel und nicht die Ausnahme.
Es ist bekannt, dass das gesunkene Schiff zu einer Flotte von Schiffen in Budapest gehört hat, die mehrheitlich sehr alt und für das heutige Verkehrsaufkommen nautisch höchst bedenklich sind. Allen Warnungen zum Trotz wurde nichts unternommen, um das hohe Gefahrenpotential wenigstens zu reduzieren.
Aber auch ganz neue Schiffe haben heute schiffbauliche "Eigenheiten", die zu Lasten der Sicherheit gehen und gefährliche Situationen geradezu provozieren können. All das spielt bei der gegenständlichen Untersuchung jedoch keine Rolle. Im Gegenteil. Ähnlich gelagerte Unfälle haben schon bisher zu keinerlei Änderungen im Schiffsbau geführt.
Ist auch nicht notwendig, weil "schuld" ist immer der Kapitän.
Niemand stellt im Zusammenhang mit dem Unfall die Frage, welche Rolle die Donaukommission in der Causa spielt, die sogar ihren Sitz in Budapest hat und sich zum Unfall vor der eigenen Haustüre bisher nicht geäußert hat.
Diese Behörde hat jedoch die internationale Verpflichtung, die Donauschifffahrt zu regeln.
Die Frage ist, gibt es zumindest in Gefahrenbereichen ein Sicherheitskonzept, das den Namen verdient?
Bekannt ist jedenfalls seit Jahren, dass die Notfall Infrastruktur vielerorts nicht (zeitnah) vorhanden ist.
Die Gewerkschaft kritisiert: "Die Europäisierung der Binnenschifffahrt hat bisher nur eines erreicht, es wurde ein riesiger rechtsfreier Raum erschaffen, auf dem sich Unternehmer rechtswidrig austoben können wie sie wollen."
Und weiter, "die Behörden sind nur Erfüllungsgehilfen für Unternehmen".
Schwerwiegende Vorwürfe, denen bisher von keiner Seite widersprochen wurde.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Rolle von CESNI zu hinterfragen.
Der Europäische Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) wurde schon 2015 eingerichtet, um die europäischen Regelwerke der Binnenschifffahrt zu harmonisieren.
CESNI führt die Mitgliedstaaten der Rheinzentralkommission, der Europäischen Union, die Europäische Kommission, internationale Organisationen einschließlich der Flusskommissionen, sowie nichtstaatliche Vertreterorganisationen zusammen.
Regeln der Sicherheit für die europäische Binnenschifffahrt sollen dabei einen hohen Stellenwert haben. Man stellt sich jedoch die Frage, warum die meisten Kreuzfahrtschiffe ausgerechnet unter Schweizer Flagge fahren, wo doch für alle Länder in Europa die gleichen Regeln gelten sollten?
Diese und viele andere offene Fragen werden nie erörtert, weil es in Ungarn wie in vielen anderen Ländern auch, gar keine Schiffsunfalluntersuchung gibt, die geeignet wäre, unabhängig von der Schuldfrage die Ursachen eines Unfalles zu erforschen.
Für Juristen reicht es, einen Schuldigen zu verurteilen. Präventionsarbeit wird so unmöglich.
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