- Themen
- Aus und Weiterbildung
- Föderation
- Fürsorge
- Gemeinschaft
- Geschichte
- Gesetz
- Gesundheit und Sicherheit
- Gleichberechtigung
- Grossbritannien
- Industriell
- International
- Kampagnenarbeit
- Karrieren
- Mitglieder bei der Arbeit
- News von Nautilus
- Niederlande
- Organisieren
- Rechtsansprüche
- Regierung
- Rivercruise
- Schweiz
- Technologie
- Ukraine conflict
- Umwelt
WAK und UVEK des Grossen Rates unterstützen den Bau des Hafenbeckens 3 in Basel
29 Januar 2020
Pressemeldung des Kantons Basel-Stadt vom 19.12.2019
(WAK) und die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) des Grossen Rats befürworten den Bau des Hafenbeckens 3.
Nach intensiver Beratung und Durchführung mehrerer Hearings sind beide Kommissionen zum Schluss gelangt, dem Grossen Rat die Ausgabenbewilligungen zur Realisierung des Hafenbeckens 3 sowie für die Weiterentwicklung der Hafenbahn in Kleinhüningen zur Annahme zu empfehlen. Der Kantonsbeitrag beläuft sich auf rund 115 Mio. Franken.
Die Gateway Basel Nord AG, ein Konsortium bestehend aus den Firmen SBB Cargo, Hupac und Contargo, strebt an, ein bimodales Container-Umschlagsterminal Schiene – Strasse im Nordosten von Basel zu erstellen. Sollte das Terminal gebaut werden, ist es mit dem neu zu erstellenden Hafenbecken 3 an das Wasser anzubinden. Dadurch entsteht ein trimodales Terminal welches die drei Verkehrsträger Schifffahrt – Bahn – Strasse verknüpft.
Der Transport per Schiff ist emissionsarm und trägt wesentlich zu einer Entlastung der Strassen vom Schwerverkehr bei. Damit kann die Verlagerung des Gütertransports weg von der Strasse gefördert werden. Ziel ist ein Anteil von 50% Container-Transport per Bahn.
Für die Vorberatung federführend zuständig war die WAK; die UVEK beschränkte sich auf Verkehrs- und Umweltaspekte. Für die WAK stellt ein wettbewerbsfähiger Hafen einen wichtigen Faktor für den Logistikstandort Basel dar. Weiter ergibt sich durch eine Verlagerung der Hafenbahn die Möglichkeit, direkt am Rhein attraktive Arbeitsplätze oder Wohnungen zu schaffen. Damit dürfte die vom Kanton getätigte Investition ein Mehrfaches an Ertrag abwerfen.
In Bezug auf den Naturschutz ist den Kommissionen wichtig, dass genügend Ausgleichsflächen gefunden werden. Diese müssen nicht zwingend auf Kantonsgebiet liegen. In der Abwägung Schutz der Naturfläche vs. Verkehrsverlagerung überwiegt aus Sicht der Kommissionsmehrheit der WAK der Beitrag zum Klimaschutz, der mit der Verlagerung des Verkehrs weg von der Strasse geleistet werden kann.
Vorbehalt: Hafenbecken nur, wenn das Terminal kommt
Die Erstellung des trimodalen Terminals erfolgt in zwei Etappen. Zuerst wird das bimodale Container-Umschlagsterminal gebaut.
Nach Baubeginn soll in einer weiteren Etappe der Ausbau zum trimodalen Terminal Wasser – Schiene – Strasse erfolgen. Dafür ist der Bau eines neuen Hafenbeckens notwendig.
Der Bau des Hafenbeckens 3 ist ein eigenständiges Teilprojekt und wird von den Schweizerischen Rheinhäfen verantwortet. Das Hafenbecken 3 wird nur gebaut, wenn das bimodale Terminal tatsächlich realisiert wird.
Der Investitionsbeitrag des Kantons von 115.53 Mio. Franken setzt sich aus einem zinslosen Darlehen an die Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) von 90 Mio. sowie 25.5 Mio. Franken für Kosten für Grundstückerwerb und Altlastenentsorgung zusammen. Am Bau des Hafenbeckens 3 wird sich auch der Bund mit einem Beitrag von 40 Mio. beteiligen. Zudem werden in einem zusätzlichen Beschluss knapp 4 Mio.
Franken für die Weiterentwicklung der Hafenbahn in Kleinhüningen beantragt. Die Ausgabenbewilligung steht unter dem Vorbehalt, dass die landseitigen Containerumschlagsanlagen des Gateway Basel Nord ohne wesentliche Veränderungen gegenüber dem im Bericht des Regierungsrats beschriebenen Konzept gebaut werden. Damit wird sichergestellt, dass der Regierungsrat keinen Beitrag zum Bau des Hafenbecken 3 leisten darf, sollte es aufgrund allfälliger Einsprachen zur Verhinderung des bimodalen Terminals kommen.
Ebenso ist sichergestellt, dass falls sich aufgrund von Verzögerungen wesentliche Änderungen am Konzept ergeben, die Vorlage nochmals dem Parlament vorgelegt werden muss.
Bezüglich noch möglicher Einsprachen wie auch einem hängigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Einsprache von Swissterminal wegen eines Verfahrensfehlers des Bundesamts für Verkehr ist die WAK zum Schluss gekommen, dass diese Verfahren materiell keinen Einfluss auf ihre Abwägungen haben. Ein Antrag auf Aussetzung des Geschäfts wurde deshalb grossmehrheitlich abgelehnt.
Markierungen