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Bekanntlich existiert für Beschäftigte und deren Familienangehörige auf Schweizer Schiffen eine Spezialkollektivversicherung gegen Krankheit, die von verschiedenen Versicherern wie Sympany oder ÖKK angeboten wird.

Dieser Spezialvertrag hat eine lange Tradition und setzt europäische Vorgaben der Rheinkommission um. Grundlage ist das Abkommen über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer von 1949,an die die Schweiz als Mitglied der ZKR (Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Strassburg)gebunden ist. Die Kollektivversicherung entspricht zugleich den Rechtsvorschriften des Bundes über die Krankenversicherung.

Die Prämien dieser Versicherung sind vergleichsweise günstig. Dies ist auch dadurch begründet, dass der Grossteil der Versicherten ausserhalb der Schweiz wohnt, viele etwa in Osteuropa,
wo die Behandlungskosten deutlich günstiger sind als in der Schweiz.

Dieser Personenkreis ist in den letzten Jahren gegenüber den Versicherten mit Wohnsitz Schweiz deutlich angestiegen, so dass die Wirtschaftlichkeit der Rheinschifferversicherung ausser Frage steht. Ungeachtet dessen, versuchte der grösste Versicherer der Rheinschiffer, die Sympany nun wiederholt, die „teureren“ Schweizer ganz oder teilweise aus der Versicherung auszuschliessen.

Im Jahr 2017 wollten Sie unter Berufung auf das Schweizer Krankenversicherungsrecht die Verträge mit allen Versicherten in der Schweiz komplett kündigen. Die Beschäftigten und die Familienangehörigen sollten fortan zu den teureren Pro-Kopf-Tarifen in der Schweiz versichert werden, so als ob sie in der Schweiz arbeiteten und ihre Löhne nicht auch Löhne wären, die sich am Lohnniveau der übrigen Rheinanliegerstaaten orientierten.

Nach diversen Interventionen von Arbeitgeber, unserer Gewerkschaft sowie dem Einbezug des Bundesamtes für Sozialversicherung sowie dem Bundesamt für Gesundheit konnte dieses Ansinnen gestoppt werden.

Im Jahr 2023 hat die Sympany nun einer bisher ebenfalls zum Rheinschiffertarif versicherten Familienangehörigen eines Rheinschiffers anlässlich eines Stellenwechsels die Versicherung gekündigt und eine Nachzahlung im teuren regulären Schweiz Tarif eingefordert. Sympany verwies dabei auf eine Weisung aus dem BAG von 2017, die eine Mitversicherung von Familienangehörigen untersage. Man habe zum Kundenwohl davon abgesehen nun alle bestehenden Verträge zu kündigen, werde aber bei Neuanstellungen fortan nur noch Beschäftigte und nicht deren Familienangehörige in die Kollektivversicherung aufnehmen.

Zugleich droht die Sympany im gleichen Schreiben an, dass sie im Falle eines „Hinweises“ seitens des BAG auch direkt alle bisherigen Verträge von Familienangehörigen kündigen werde.

Der Anwalt von Nautilus hatte daraufhin das Mandat für die Betroffene übernommen und bei der Sympany um Stellungnahme und Akteneinsicht gebeten. In seinem Schreiben bezog sich der Anwalt ausdrücklich auch auf das erwähnte europäische Abkommen (Artikel 2 Absatz 2), das ausdrücklich die Mitversicherung von Familienangehörigen vorsieht.

Ein Ausschluss läge damit quer zur Rechtsauffassung der anderen Vertragsstaaten, in denen nicht erwerbstätige Familienangehörige jeweils mitversichert sind, oftmals sogar ohne eigene Prämie.

Gleichzeitig haben wir den Fall auch an die die Verwaltungsstelle für die soziale Sicherheit der Rheinschiffer (CASS) in Straßburg sowie den Schweizer Behörden gemeldet. All diese Bemühungen haben nun dazu geführt, dass die Betroffene nun wieder regular versichert wird und auch rückwirkend die zu viel gezahlten Beiträge rückerstattet bekommt. Wir bleiben jedoch weiter mit dem BAG, BFS in Kontakt und möchten, dass die Sympany sich verpflichtet auf weitere zukünftige Vorstöße dieser Art zu verzichten, um Planungssicherheit für alle Beschäftigten
und Auszubildenden zu erlangen. Dies ist mittlerweile erreicht worden!

Die Wichtigkeit dieser Intervention geht weit über diesen Einzelfall hinaus. Hätte sich die versuchte Praxis der Sympany etabliert, hätten alle Versuche, die nautischen Ausbildungen auch für Schweizer attraktiv zu gestalten einen herben Rückschlag erlitten. Es herrschten dann für Schweizer Beschäftigte und Schweizer Reedereien nicht mehr gleichlange Spiesse bei den ohnnebenkosten im europäischen Umfeld.


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